unilegion - Pflanzenschutz-Sammelklage

Jetzt Ansprüche gegen das Pflanzenschutzkartell sichern

Wir übernehmen das Verfahren für Sie -
ohne Risiko und Aufwand

unilegion bekannt aus

AKTUELL: Stand der Sammelklage und Teilnahmemöglichkeit

  • unilegion wird die Ansprüche in 2023 gegenüber den Kartellanten geltend machen und erforderlichenfalls Klage erheben.

  • Die Auswertung der von unseren Teilnehmern übersandten Nachweisdokumente und die weiteren Klagevorbereitungen laufen.

  • Mehr als 3.400 Landwirte mit insgesamt über 1 Mio. ha bewirtschafteter Fläche haben sich uns bereits angeschlossen.

  • Auch nach Ablauf unserer Aufklärungs- und Marketingkampagne verzeichnen wir weiterhin ein sehr hohes Interesse. Da wir allerdings nur noch eine kurze Zeit neue Teilnehmer aufnehmen können, kontaktieren Sie uns bei Interesse bitte möglichst zeitnah über das Formular am Ende der Seite,

unilegion_icon_checkmark_grün.png

Ihre Rückzahlung

Bei Preiskartellen beläuft sich die Überhöhung oft auf bis zu 20% und mehr der gezahlten Kaufpreise (zzgl. Zinsen).* Bei unserer Sammelklage erhalten Sie im Erfolgsfall den Löwenanteil dieser Rückzahlung - und nicht nur wenige Prozente wie bei Anbietern, die Ihnen den Abkauf Ihrer Ansprüche anbieten.

*Vgl. die Studien-Übersicht bei Oxera, Quantifying antitrust damages, 2009, S. 89 ff.

unilegion_icon_checkmark_grün.png

Kein Kostenrisiko

unilegion übernimmt das gesamte Kostenrisiko für die Sammelklage. Lediglich im Erfolgsfall erhält unilegion aus dem Erlös eine Kostenerstattung und eine Provision.

unilegion_icon_checkmark_grün.png

Kein Aufwand

Wir organisieren die gesamte Durchsetzung ihrer Ansprüche - Sie haben keinen Aufwand. Wir benötigen von Ihnen lediglich Kaufbelege über die gekauften Pflanzenschutzmittel.

Logo_BKartA.png

Der Fall — Das Pflanzenschutzmittel-Kartell

Das Bundeskartellamt hat Anfang des Jahres 2020 Bußgelder von insgesamt rund 157 Millionen Euro gegen acht Großhändler von Pflanzenschutzmitteln wegen illegaler Kartellabsprachen verhängt. (Link zum Fallbericht vom 21.10.2020)

Die Großhändler hatten sich über die Preise abgestimmt, zu denen sie zwischen 1998 und März 2015 Pflanzenschutzmittel sowohl an Einzelhändler als auch an Endkunden (also landwirtschaftliche Betriebe) in Deutschland verkauften. 

Die Liste der bebußten Pflanzenschutzmittel-Kartellanten:

  • AGRAVIS Raiffeisen AG, Hannover/Münster

  • AGRO Agrargroßhandel GmbH & Co. KG, Holdorf (ab dem Jahr 2000)

  • BayWa AG, München

  • BSL Betriebsmittel Service Logistik GmbH & Co. KG, Kiel (bis 12.01.2015)

  • Getreide AG, Hamburg (ab dem Jahr 2008)

  • Raiffeisen Waren GmbH, Kassel (bis Jahresende 2011)

  • Raiffeisen Waren-Zentrale Rhein-Main eG, Köln, und

  • ZG Raiffeisen eG, Karlsruhe.

In Anwendung einer Bonusregelung wurde einer Kartellantin, der Beiselen GmbH, Ulm, die als erste mit dem Bundeskartellamt kooperierte, das Bußgeld erlassen. Darüber hinaus wurden die Verfahren gegen drei weitere Unternehmen und zwei Verbände eingestellt.

Alle bebußten Großhändler haben den Verstoß gegenüber dem Bundeskartellamt eingestanden und die verhängten Bußgelder akzeptiert. 

Da Preiskartelle üblicherweise zu überhöhten Preisen für die betroffenen Produkte führen, ist davon auszugehen, dass allen Kunden, die im relevanten Zeitraum Pflanzenschutzmittel erworben haben, erhebliche Rückzahlungsansprüche gegen die Kartellanten zustehen. Ansprüche dürften dabei auch dann bestehen, wenn die Pflanzenschutzmittel nicht bei den Kartellanten direkt gekauft wurden, sondern bspw. bei nicht am Kartell beteiligten Großhändlern oder Einzelhändlern gekauft wurden, die die Preisüberhöhung ihrerseits eingepreist haben dürften. 

Die Höhe der Ansprüche hängt vom Einzelfall ab, beläuft sich jedoch bei langjährigen Preiskartellen in der Regel auf 10-20% der gezahlten Kaufpreise (zzgl. Zinsen).

Link zum Fallbericht “Bußgeldverfahren gegen Großhändler von Pflanzenschutzmitteln” des Bundeskartellamts vom 21. Oktober 2020

Icon_Recht_2_weissALT.png

Unser Angebot - Gemeinsam stark!

Hintergrund

Die am Kartell beteiligten Großhändler wurden (mit Ausnahme von Regelungen für Kronzeugen) vom Bundeskartellamt mit hohen Bußgeldern belegt. Diese Bußgelder fließen jedoch nicht an die Geschädigten, also die betroffenen Landwirte. Dabei ist davon auszugehen, dass die Landwirte in den Jahren 1998 bis 2015 beim Erwerb von Pflanzenschutzmitteln (Fungizide, Insektizide, Herbizide etc.) durch die kartellbedingte überhöhten Kaufpreise erheblich geschädigt wurden. Die sich daraus ergebenden möglichen Schadensersatzansprüche müssen nun von den Betroffenen geltend gemacht und ggf. gerichtlich durchgesetzt werden - ein für einzelne Landwirte aufwendiger und aufgrund hoher Kosten unwirtschaftlicher Prozess. Hier hilft Ihnen unilegion: gemeinsame Durchsetzung der Ansprüche - gemeinsam stark!

Unser Angebot

Wir bieten Ihnen an, Ihre Rückzahlungsansprüche für Sie in einer Sammelklage gegenüber den am Kartell beteiligten Großhändlern geltend zu machen. Wir finanzieren hierbei alle Kosten und übernehmen das gesamte finanzielle Risiko der Geltendmachung (und erforderlichenfalls der gerichtlichen Durchsetzung) sowie die gesamte Organisation. Von Ihnen benötigen wir lediglich Kaufbelege über die von Ihnen gekauften Pflanzenschutzmittel Um alles Weitere kümmern wir uns.

Kosten

unilegion übernimmt alle Kosten der Geltendmachung und Durchsetzung Ihrer Erstattungsansprüche. Dafür erhalten wir - ausschließlich - im Erfolgsfall eine Provision auf Basis des erzielten Nettoerlöses (sowie eine anteilige Erstattung der Verfahrenskosten). Sie erhalten daher im Erfolgsfall den Löwenanteil der erzielten Rückerstattung (und nicht lediglich einen kleinen Prozentsatz wie bei solchen Anbietern, die Ihnen einen Abkauf Ihrer Ansprüche anbieten).

Für die Landwirte, die sich der Sammelklage anschließen, besteht in jedem Fall (d.h. unabhängig davon, ob das Verfahren am Ende erfolgreich ist, oder nicht) keinerlei Kostenrisiko.

Registrieren Sie sich hier, um weitere Informationen zu erhalten. Wir nehmen dann in Kürze Kontakt zu Ihnen auf.

Über unilegion

Icon_Agrar_3_weissAlt.png

unilegion steht für united legal action.

Die unilegion GmbH mit Sitz in München ist auf die Organisation und Finanzierung der Geltendmachung von Rückforderungs- und Schadensersatzansprüchen einer Vielzahl von Geschädigten spezialisiert. Wir arbeiten hierfür je nach Fall mit ausgewählten Rechtsanwaltskanzleien zusammen.

Über die unilegion Truck Claims Stiftung machen wir bspw. Schadensersatzansprüche mehrerer hundert (Transport-)Unternehmen gegen das sog. Lkw-Kartell geltend, wie auch in der Fachpresse sowie bspw. der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) und dem Handelsblatt berichtet.

Wir arbeiten stets auf Erfolgsbasis, d.h. wir erhalten lediglich im Erfolgsfall eine Provision (sowie eine anteilige Erstattung der Verfahrenskosten). Alle Kosten für die Geltendmachung und ggf. Durchsetzung der Ansprüche werden durch unilegion getragen.

Im Falle des Pflanzenschutzmittel-Kartells erheben wir auch für Unternehmen mit niedrigem Einkaufsvolumen und damit Schadensansprüchen keine Bearbeitungsgebühr. Die jeweilige Provision wird bei uns transparent vor Klageeinreichung anhand nachgewiesener Netto-Einkaufssummen bestätigt und auf diese Weise nicht intransparent mit möglichen Schadensquoten verknüpft.

Geschäftsführer: Michael B. Gramkow, Katharina Fröhlich

Mehr Informationen über unilegion findet Sie auf unserer Website.

Höhe der Rückzahlung

 

Empirische Studien zu langjährig praktizierten Preiskartellen zeigen, dass diese Kartelle oft zu um bis zu 20% und mehr überhöhten Kaufpreisen führen.* Die genaue Überhöhung ist in jedem Einzelfall aufgrund wettbewerbsökonomischer Untersuchungen zu ermitteln, kann aber auch in einem Schadensersatzverfahren vom Gericht geschätzt werden.

Zum eigentlichen Überhöhungsbetrag addieren sich sodann erhebliche Zinsen, durch die sich der Gesamtbetrag der Rückzahlung insbesondere bei den frühen Jahren des Kartells verdoppeln kann.

*Vgl. die Studien-Übersicht bei Oxera, Quantifying antitrust damages, 2009, S. 89 ff., abzurufen hier.

Unsere Rechtsanwaltskanzlei

Die Großhändler sind mit ihren großen Budgets und renommierten Kanzleien eine starke Gegenseite, weshalb es ebenso starker Partner bedarf, um eine fachliche Waffengleichheit herzustellen. Wir haben uns daher dafür entschieden, eine schlagkräftige internationale Großkanzlei mit unserem Fall zu beauftragen.

Unsere Kanzlei, TaylorWessing, wird in Branchenreports regelmäßig für ihre Expertise in den Bereichen Kartellrecht und Prozessführung ausgezeichnet. In den für unsere Initiative tätigen Standorten Hamburg und Düsseldorf verfügt sie über ein schlagkräftiges Team aus acht Spezialistinnen und Spezialisten auf den Gebieten Kartellrecht und Prozessführung, die in der Lage sind, komplexe kartellrechtliche Schadensersatzverfahren hervorragend zu führen.

Geleitet wird unser Projekt bei TaylorWessing durch die Rechtsanwälte Dr. Marco Hartmann-Rüppel, Dr. Stefan Horn und Donata Freiin von Enzberg.

Dr. Hartmann-Rüppel wird u.a. vom Kanzleimonitor 2021/2022 als führender Kartellrechtler genannt und wurde vom Handelsblatt wiederholt (2017-2022) als “Best Lawyerfür Kartellrecht ausgezeichnet. Dr. Stefan Horn wird vom Euromoney Expert Guide 2021 als “Rising Star” geführt, Donata Freiin von Enzberg u.a. als “Best Lawyer” für Prozessführung.

Mehr Informationen über TaylorWessing findet Sie auf der Website der Kanzlei.

Unsere Finanzierung

Finanziert wird unsere Sammelklage von Augusta Ventures, einem der führenden Prozessfinanzierer mit Büros in London, Sydney und Toronto. Augusta Ventures hat insgesamt mehr als 650 Mio. Euro unter Management und finanziert aktuell über 250 streitige Verfahren. Durch unsere Partnerschaft mit Augusta Ventures ist sichergestellt, dass ausreichend Ressourcen auch für ein langes und aufwändiges Verfahren zur Verfügung stehen - falls das erforderlich werden sollte.

Mehr Informationen über unseren Finanzierer finden Sie auf der Website von Augusta Ventures.

 

Häufig gestellte Fragen

 

Über den Prozess

Über uns & unser Angebot

Wer ist unilegion?

unilegion ist ein deutsches Unternehmen, das auf die Organisation, Finanzierung und Geltendmachung von Erstattungs- und Schadensersatzansprüchen spezialisiert ist. Wir helfen Unternehmen, die durch Sonderereignisse wie insbesondere Kartellabsprachen einen Schaden erlitten haben, ihre Rückzahlungsansprüche erfolgreich durchzusetzen.

Für unsere Tätigkeit erhalten wir grundsätzlich nur im Erfolgsfall eine Vergütung in Form einer Provision von der erzielten Rückerstattung (sog. "No cure, no pay") (sowie - ebenfalls nur im Erfolgsfall - eine anteilige Erstattung der Verfahrenskosten).

Was bietet unilegion Geschädigten im Pflanzenschutzmittel-Kartell?

unilegion bietet allen Unternehmen, die in den Jahren 2007 bis 2015 in Deutschland Pflanzenschutzmittel gekauft haben, an, ihren Schadensfall zu prüfen und mögliche Ansprüche gegenüber den am Kartell beteiligten Großhändlern geltend zu machen. Mögliche Ansprüche aus früheren Jahren (zurück bis 1998) prüfen wir ebenfalls, um das bestmögliche Ergebnis für Sie zu erlangen! Wir kümmern uns um das gesamte Verfahren inkl. jeglicher Korrespondenz. Von Ihnen benötigen wir lediglich eine Auftragsvereinbarung, damit wir für Sie tätig werden können, sowie einen Nachweis über die getätigten Einkäufe im genannten Zeitraum.

Was kostet mich die Beauftragung von unilegion?

Wir übernehmen alle Kosten der Geltendmachung Ihrer Ansprüche. Lediglich im Erfolgsfall, d.h. wenn eine Auszahlung auf Basis Ihrer Ansprüche erfolgt, erhalten wir nach Abzug der Verfahrenskosten eine faire und transparente Provision von der erzielten Rückerstattung. Der gesamte Rest des Erlöses, also der Löwenanteil, wird unverzüglich und ohne weitere Abzüge an Sie ausgeschüttet. Hierbei erhalten Sie im Vergleich zu einem möglichen Verkauf Ihrer Ansprüche eine wesentlich höhere (vielfache) Auszahlung.

Damit wir auch Betrieben, die nur geringe Einkaufsvolumen und damit Schadensansprüche haben, unsere Leistung anbieten können, erheben wir - lediglich von diesen Unternehmen - zudem eine geringe Bearbeitungsgebühr. Auf diese Weise ermöglichen wir auch Interessenten mit kleineren Schadenssummen eine professionelle Durchsetzung ihrer Ansprüche.

Umfasst das Angebot von unilegion auch die gerichtliche Geltendmachung meiner Ansprüche, sofern das erforderlich wird?

Ja.

Kann ich meine Rückerstattungsansprüche auch durch (m)einen Rechtsanwalt geltend machen lassen?

Das ist natürlich möglich. Bedenken Sie hierbei jedoch, dass Rechtsanwälte gesetzlich gehalten sind, für Ihre Tätigkeit vorab Gebühren zu berechnen. Eine erfolgsabhängige Vergütung wie unilegion Sie ihnen anbietet, und bei der lediglich im Erfolgsfall eine Provision einbehalten wird, kann mit Rechtsanwaltskanzleien im Regelfall nicht vereinbart werden.

Welche Vorteile habe ich, wenn ich unilegion mit der Geltendmachung beauftrage?

  1. Sie tragen keinerlei Kosten. Lediglich im Erfolgsfall erhalten wir aus dem erzielten Erlös eine Provision (sowie eine anteilige Erstattung der Verfahrenskosten).
  1. Wir stellen sicher, dass Ihr Ansprüche rechtzeitig und in der richtigen Form geltend gemacht und ggf. gerichtlich durchgesetzt werden. Hierfür arbeitet unser erfahrenes Team mit renommierten und auf Fälle dieser Art spezialisierten Rechtsanwälten und Wettbewerbsökonomen zusammen. Sie können sich sicher sein, dass wir uns mit voller Kraft für einen gemeinsamen Erfolg des Verfahens einsetzen werden - denn nur im Erfolgsfall gewinnen auch wir!
  1. Wir kümmern uns um das gesamte Verfahren. Von Ihnen benötigen wir lediglich die Auftragsbestätigung und die Nachweise in Form von Rechnungen oder ggf. andere Nachweisdokumente über den Erwerb von Planzenschutzmitteln im Kartellzeitraum.

Können auch für die ganz frühen Jahre des Kartells Ansprüche geltend gemacht werden?

Das Kartell war nach den bindenden Feststellungen des Bundeskartellamts von 1998 bis Anfang 2015 aktiv. Ein möglicher Schaden durch das Kartell dürfte somit in allen Kartelljahren und u.U. in einem Nachlaufzeitraum von mindestens bis Ende 2015 bzw. 2016 eingetreten sein.

Aufgrund der deutschen Verjährungsregeln ist es zwar möglich, dass Ansprüche aus frühen Jahren des Kartells bereits verjährt sein könnten. Wir gehen aufgrund neuerer europäischer Rechtsprechung jedoch davon aus, auch insoweit Ansprüche erfolgversprechend geltend machen zu können.

Wann erhalte ich meinen Schadensersatz?

Kartellrechtliche Schadensersatzverfahren dauern regelmäßig 2-6 Jahre. In vielen Fällen kommt es bereits vorher zu einer Einigung (insbesondere nach Ablauf der Verjährungsfristen, d.h. wenn die Kartellanten nicht mehr mit der Geltendmachung weiterer Ansprüche rechnen müssen).

Was passiert nach meiner Anfrage?

Wir kontaktieren Sie in Kürze per E-Mail, um Ihnen weitere Informationen sowie unsere Auftragsvereinbarung (die wir benötigen, um Ihre Ansprüche für Sie geltend zu machen) zuzusenden. Wenn Sie sich hiernach dafür entscheiden, dass wir für Sie tätig werden sollen, benötigen wir von Ihnen lediglich noch die Nachweise über die in den Jahren 1998 bis 2015 (bzw. bis 2016) getätigten Käufe von Pflanzenschutzmitteln. Bitte übermitteln Sie uns alle Ihnen noch vorliegenden Nachweise zum Pflanzenschutzmittelerwerb. Für eine wettbewerbsökonomische Begutachtung der möglichen Schadenshöhe im Wege einer sog. Vergleichsmarktanalyse werden wir außerdem auch Belege aus dem Zeitraum nach Beendigung des Kartells (2017-2019) von Ihnen benötigen.

Unverbindliche Registrierung

Die unilegion Sammelklage ist vollständig und ohne Kostenrisiko für alle Teilnehmer finanziert.
Schließen Sie sich Tausenden von Landwirten an.

Registrieren Sie sich unverbindlich hier. Wir melden uns mit weiteren Informationen direkt bei Ihnen.

Akzeptanzkriterien

  • PSM in Deutschland erworben von einem deutschen Anbieter

  • Erworben vor 2017